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Expertenrat

Wir beantragen den Ölheizungs-Austausch-Bonus. Müssen wir die Entsorgung von Tank und Kessel nachweisen?

Frage von Florian  R. am 16.02.2022 

Geht es bei dem Entsorgungsnachweis der alten Ölheizung um das Gerät an sich und/ oder die Öltanks? Wir beabsichtigen, das Ölheizgerät an Bedürftige zu verschenken, wollen jedoch nicht auf die 10 % extra Prämie zum Austausch der kompletten Anlage verzichten.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das BMWi spricht von einer fachgerechten Demontage und Entsorgung der Ölheizanlage. Nachweisbar ist damit die Entsorgung des Ölkessels mit einer Fachunternehmererklärung oder einem Entsorgungsnachweis. Die Öltanks können Sie stilllegen und reinigen lassen, um diese zum Beispiel als Regenwassertank weiter zu nutzen. Auch dafür erhalten Sie von zugelassenen Firmen eine Bestätigung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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