1. Es gibt Anbieter, deren Gas 30% Biogas enthält. Reicht das aus, um die 15% erneuerbare Energie zu erfüllen?
2. Wir haben im Oktober 2013 neue Fenster und eine neue Haustür einbauen lassen. Werden diese Maßnahme für die Erfüllung der 15% angerechnet?
Aus Ihrer Frage entnehmen wir, dass Sie in Baden-Württemberg wohnen, Ihre Heizung erneuern und die Vorgaben des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) erfüllen müssen. Das Betreiben der Gasheizung mit mindestens 10 Prozent Biogas erfüllt die Anforderungen leider nur zu 10 Prozent. Die restlichen 5 Prozent müssen Sie über eine andere Maßnahme abdecken, zum Beispiel über den Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg, für den es auch eine Förderung gibt.
Neue Fenster und die Haustür werden leider nicht angerechnet, möglich wäre zum Beispiel noch eine besonders gute Dämmung. Alle Optionen, mit denen Sie das EWärmeG erfüllen können, sehen Sie hier iminteraktiven Wärmehaus.