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Expertenrat

Welchen U-Wert muss das Dach haben, um das EWärmeG zu erfüllen?

Frage von Gerhard K. am 02.03.2016 

Welchen U-Wert muss ein Dach erfüllen, um die Anforderungen des EWärmeG, beim Kesseltausch der Ölheizung, bezüglich der 20 % für erneuerbare Energie haben? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das interaktive Wärmehaus des Umweltministeriums Baden-Württemberg zeigt alle Erfüllungsoptionen im Detail. Explizit zur Dachdämmung heißt es dort: Mit einer sehr guten Dachdämmung können die Anforderungen des EWärmeG vollständig erfüllt werden. Dazu müssen die Anforderungen der EnEV für Altbauten um 20 % unterschritten werden. Bei Häusern bis zu vier Vollgeschossen ist die Dachdämmung eine vollständige Erfüllung, wenn alle Dachflächen entsprechend gedämmt sind. Bei Häusern mit bis zu acht Vollgeschossen ist dies noch eine Erfüllung zu zwei Dritteln, bei noch höheren Gebäuden zu einem Drittel. Bei der Dämmung von Dach, Dachschrägen und oberster Geschossdecke muss ein U-Wert von 0,192 W/m²K erreicht werden, bei Flachdächern 0,16 W/m²K. Dies entspricht jeweils einer Dämmung in einer Größenordnung von 18 bis 24 cm – abhängig vom Aufbau und vom Dämmstoff.

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