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Expertenrat

Wer bestätigt, dass es sich um erhaltenswerte Bausubstanz handelt und welchen Energieberater brauche ich dabei?

Frage von Broder B. am 28.09.2024 

Gibt es ein Formular für besonders erhaltenswerte Bausubstanz? Wenn ja, wer bestätigt mir dies? Es handelt sich um ein altes Reetdachhaus. Muss ich dafür extra gelistet sein?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ob es sich bei einem Gebäude um besonders erhaltenswerte Bausubstanz handelt, entscheidet Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Diese stellt auch eine entsprechende formlose Bestätigung für Ihren Fördergeber aus.

Von einer erhaltenswerten Bausubstanz können Sie ausgehen, wenn das Gebäude typisch für die Umgebung, stadtteilprägend, geschichtlich bedeutend und/oder aufgrund seines Alters erhaltenswert ist.

Handelt es sich um erhaltenswerte Bausubstanz und Sie möchten bei der Förderung Ausnahmen oder besondere Konditionen für ein Denkmal geltend machen, müssen Sie als Energieberater für "Denkmal und besonders erhaltenswerte Bausubstanz" in der EEE-Liste des Bundes gelistet sein. Nutzen Sie keine Ausnahmen oder möchten Sie keine besonderen Konditionen geltend machen, ist keine spezielle Listung erforderlich.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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