Wir haben ein 1967 errichtetes Reihenmittelhaus erworben. Im Rahmen der Sanierung wollen wir die Fassade /Außenputz ausbessern lassen und streichen.
Frage 1: Müssen wir nach EnEV eine Fassadendämmung anbringen, wenn wir ausbessern & streichen?
Frage 2: Wenn wir Fassadendämmung anbringen, wieviel müssen wir oder darf man frei wählen? (Außenwandstärke 30 cm).
Wenn Sie den Putz nur ausbessern lassen und die Fassade streichen, greifen die Vorgaben der EnEV zur Fassadendämmung nicht. Diese wird erst Pflicht, wenn der Altputz entfernt und neuer Putz aufgebracht wird.
Wenn Sie eine Fassadendämmung anbringen, darf der U-Wert der Außenwand nach der Dämmung maximal 0,24 W/(m² K) betragen. Wie dick die Dämmung dafür sein muss, hängt vom Aufbau Ihrer Außenwand und dem gewählten Dämmstoff ab. Selber überschlagen könnten Sie das zum Beispiel mit einem U-Wert-Recher.