x
Expertenrat

Müssen wir eine Zentralheizung einbauen, wenn eine Etagenheizung im Haus kaputt geht?

Frage von Thomas  H. am 18.05.2023 

Meine Frage: Wir sind eine Hausgemeinschaft mit 6 ETW Wohnungen. Jede Wohnung hat eine eigene Gastherme. Das Alter der Thermen variiert zwischen 20 und 6 Jahren. Laut Hausverwaltung müsste, wenn eine Therme ausfällt oder nicht mehr reparabel ist, eine Zentralheizung angeschafft werden? Sind so die gesetzlichen Bestimmungen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist nicht korrekt. Aktuell gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die dieses Vorgehen vorgeben. In der geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes ist eine Wahlmöglichkeit vorgesehen. Diese soll ab 2024 gelten und enthält zwei Optionen.

Option 1: Sie installieren eine Zentralheizung und schließen sukzessive alle Wohnungen an diese an. Dazu haben Sie 10 Jahre Zeit.

Option 2: Alles bleibt, wie es ist. Geht eine Etagenheizung kaputt, müssen Sie diese gemäß den Anforderungen des GEG austauschen. Ab 2024 sind dazu aller Voraussicht nach 65 Prozent des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zu decken, was mit einer Split-Wärmepumpe theoretisch auch wohnungsweise möglich ist.

Nach dem irreparablen Defekt der ersten Etagenheizung ist im aktuellen GEG-Entwurf eine Bedenkzeit von drei Jahren vorgesehen. Innerhalb dieser Zeit müssen sich verantwortliche Eigentümer eines Gebäudes für Option 1 oder 2 entscheiden. Treffen Sie keine Entscheidung, gilt automatisch Option 1 (Zentralheizung).

Nachlesen können Sie das unter § 71 l des aktuellen GEG-Entwurfs. Beachten Sie aber, dass die Bundesregierung aktuell über die Ausgestaltung des Gesetzes berät. Bis zum endgültigen Erlass sind daher noch Änderungen möglich.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Energieberatung

 

Newsletter-Abo