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Expertenrat

Muss ich die Fassade dämmen, wenn ich Eternitplatten entferne und kann ich dreifach verglaste Fenster einbauen?

Frage von Mark G. am 11.11.2024 

Ich habe drei Fragen zur energetischen Sanierung unseres EFH (BJ 1980, Außenwände 14 cm Holzrahmenelement, Nord- und Süd-Fassade zum Teil mit Eternitplatten, Ost- und West-Fassade jeweils mit flächig angrenzender Fertiggarage)

Frage 1: Darf ich die Eternitplatten entfernen/ersetzen, auch ohne nachträgliche Dämmung? (§46 (2) versus §48 GEG)?

Frage 2: Wäre ohne eine Fassadendämmung (U-Wert Fassade ca. 0,5 W/m2K) der Einbau von neuen förderfähigen, 3-fach verglasten Fenstern (Uw=0,95 W/m2K, Ug=0,5W/m2K) ratsam oder ist der U-Wert der neuen Fenster zu gut?

Frage 3: Kann andernfalls lediglich die Nord- und Süd-Fassade gedämmt werden und die Ost- und West-Fassade nicht (bedingt durch Garage) oder ergeben sich dadurch an der Ost- und West-Fassade Problem mit Kondensation/Schimmel?

Ich hoffe, Sie können mir hier weiterhelfen, da die Meinungen von Energieberater und Fachfirma zum Teil auseinandergehen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Zur ersten Frage: Wir gehen davon aus, dass die Fassade aktuell gedämmt ist. In diesem Fall gilt Punkt 5 Anlage 7 GEG und Sie müssen nichts weiter unternehmen. Hier heißt es: "Werden Maßnahmen nach den Nummern 5b, 5c, 6b, 6c oder 6e ausgeführt, müssen die dort genannten Anforderungen nicht eingehalten werden, wenn die Bauteilfläche nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist." Da die Eternitplatten in aller Regel mit Hinterlüftung installiert sind, haben sie keinen Einfluss auf die energetische Qualität des Gebäudes. § 46 GEG (Verschlechterungsverbot) kommt daher nicht zum Tragen.

Zur zweiten Frage: Der U-Wert der Fenster ist schlechter als der U-Wert der Fassade. Die Fenster wirken dadurch als Feuchtefalle und es kommt in aller Regel zuerst an den transparenten Flächen zur Kondensation. Das ist eine Grundvoraussetzung für die neuen Fenster und erlaubt es, die förderbaren Fenster wie gewünscht zu verwenden. Ob darüber hinaus lüftungstechnische Maßnahmen (freie oder Ventilator gestützte Lüftung) erforderlich sind, zeigt ein Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil 6. Dieses ist beim Tausch der Fenster ohnehin erforderlich. Erstellen kann es Ihr Energieberater. Behalten Sie die Luftfeuchtigkeit im Blick und im Griff (zum Beispiel durch eine Lüftung), können Sie im Vergleich zur Fassade theoretisch auch bessere Fenster einbauen, ohne Probleme mit Schimmel zu bekommen.

Zur dritten Frage: Das teilweise Dämmen der Fassade stellt kein Problem dar. Es verbessert zwar die behandelten Flächen, verschlechtert aber die bestehenden nicht. Zu Schimmelproblemen kommt es, wenn sich Feuchtelasten im Haus nicht ausgleichen lassen. Möglich ist das, wie in unserer zweiten Antwort, mit einer freien oder einer Ventilator-gestützten Lüftung. Ob Maßnahmen erforderlich sind und welche infrage kommen, zeigt ein Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil 6.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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