Es geht um die in Ihrem Artikel beschriebene nachträgliche Anrechenbarkeit einer Dach- und Fassadendämmung. In 2011 erfolgte eine Fassadendämmung mit 140 mm EPS 035 und eine Dachdämmung mit 200 mm Rockwool 035. Sind damit die Anforderungen von 15 % EWärmeG erfüllt?
Aller Voraussicht nach erfüllen Sie mit den Dämmarbeiten die Vorgaben der EnEV bzw. des GEG genau. Um die Maßnahmen zur Erfüllung des EWärmeG in Baden-Württemberg anrechnen zu können, müssten Sie diese jedoch um 20 Prozent unterschreiten. Handelt es sich bei der Dachdämmung nicht um eine Zwischensparrendämmung, ist diese stark genug, um die Anforderungen zu erfüllen.
Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie von einem Energieberater aus Ihrer Region, der die Maßnahmen vor Ort prüfen und bewerten kann. Dieser ist ohnehin nötig, um einen Nachweis für das zuständige Amt auszustellen.