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Expertenrat

Wie erfüllen wir die Anforderungen der Erneuerbare-Energien-Pflicht in Baden Württemberg?

Frage von Martin S. am 01.07.2022 

Wieviel %-Anteil an erneuerbarer Energie wird für ein gedämmtes Dach angerechnet? Wir zahlen heute BioGas damit wir den Anforderungen anscheinend gerecht werden. Wir haben 2 große Solarzellen für Wassererwärmung auf dem Garagendach. Das Hausdach, das beim Umbau schon voll gedämmt wurde, wurde in diese Rechnung nicht aufgenommen. Wir wollen weg vom BioGas auf normales Gas. Es wäre schön, hier eine Einschätzung zu bekommen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Unterschreiten Sie die gesetzlichen Dämmpflichten um mindestens 20 Prozent, können Sie die Dachdämmung bei Gebäuden mit weniger als 4 Vollgeschossen zu 15 Prozent anrechnen. Sie würden die Voraussetzungen damit also voll erfüllen. Das Gebäudeenergiegesetz gibt hier einen U-Wert von 0,24 W/m²K vor. Sie müssten also einen U-Wert von mindestens 0,192 W/m² erreichen, um die Anforderungen des EWärmeG BW auf diese Weise zu erfüllen.

In welchem Maße Solarthermieanlagen anrechenbar sind, hängt von der Kollektorfläche ab. Beträgt diese 0,023 Quadratmeter pro Quadratmeter Wohnfläche, decken Sie 5 Prozent EE-Anteil ab. Mit einer Kollektorfläche von 0,047 Quadratmeter pro Quadratmeter Wohnfläche sind es 10 Prozent und mit 0,07 Quadratmeter pro Quadratmeter Wohnfläche sind es 15 Prozent.

Mit einer Photovoltaikanlage erreichen Sie 5 Prozent mit 0,0067 kWp/Quadratmeter Wohnfläche, 10 Prozent mit 0,0133 kWp/Quadratmeter Wohnfläche und 15 Prozent mit 0,02 kWp/Quadratmeter Wohnfläche.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, einen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen. Diesen können Sie dann zu 5 Prozent anrechnen.

Wir empfehlen Ihnen hierzu den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser nimmt den aktuellen Zustand auf und erstellt die entsprechenden Nachweise für das zuständige Amt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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