Ich habe ein Haus mit einer Fassadendämmung von 14 cm und beim Dach eine Aufsparrendämmung von 16 cm. Nun möchte ich die Heizung erneuern, da Dämmung als erneuerbare Energien angerechnet wird, würde mich interessieren, ob es die 10% bzw. 15% erreicht, somit es ausreicht, nur die Heizung selber auszutauschen.
Vermutlich wohnen Sie in Baden-Württemberg und es geht um die Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG). Sie haben Recht – eine Dämmung gilt bei der Erfüllung des EWärmeG als so genannte Ersatzmaßnahme. Ob Ihre Dämmung als Ersatzmaßnahme ausreicht, können wir Ihnen leider nicht sagen. Das ist abhängig vom Baujahr Ihres Hauses und der Bausubstanz. Wir können Ihnen aber Anhaltspunkte zur Beantwortung Ihrer Frage geben:
Was Sie jetzt tun können: Damit die Dämmung vom örtlichen Bauamt als Ersatzmaßnahme laut EWärmeG anerkannt werden kann, benötigen Sie den entsprechenden Nachweis. Die Formulare finden Sie hier. Ausfüllen kann das Formular ein Sachkundiger, also ein Energieberater, Handwerker oder Handwerksmeister oder auch der Schornsteinfeger. Am einfachsten wäre es vermutlich, Sie setzen sich mit dem Energieberater bzw. Handwerksbetrieb, der Ihre Dämmung geplant und ausgeführt hat, in Verbindung. Er kann Ihnen dann berechnen, ob die Anforderungen des EWärmeG schon erfüllt werden, und den entsprechenden Nachweis ausstellen.