Kann die Fachplanung und Baubegleitung nur durch einen Energie-Effizienz-Experten durchgeführt werden oder auch durch die Fachfirma im Falle eines Heizungstauschs?
Bei einem geförderten Heizungstausch kann auch die Fachfirma die Arbeiten planen und überwachen. Zudem sind Fachunternehmer in diesem Fall auch zur Ausstellung der BzA und der BnD (Bestätigung zum Antrag und nach Durchführung) berechtigt.
Fördermittel für Fachplanung und Baubegleitung bekommen Sie in diesem Fall jedoch nicht. Diese gibt es nur, wenn Energieberater die Arbeiten planen und überwachen. Unter Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dabei: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang (direkter inhaltlicher Bezug zu der investiven Maßnahme) mit der Umsetzung von nach Nummer 5.1 bis 5.4 geförderten Maßnahmen.
Hierzu zählt auch eine akustische Fachplanung in Verbindung mit dem Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz für relevante technische Anlagen (zum Beispiel Luftwärmepumpen, Klimageräte, Lüftungsanlagen) zur Einhaltung des Stands der Technik entsprechend § 22 BImSchG sowie die Ausgaben für den rechnerischen Nachweis zur Einhaltung der 65-Prozent-EEAnforderung nach § 71 GEG, sofern die gewählte Heizungstechnologie nicht unter die pauschalen Erfüllungsoptionen nach Nummer 5.3 Buchstabe a bis i fällt."
Wichtig ist dabei vor allem der folgende Abschnitt: "Diese Leistungen können nur gefördert werden, wenn sie durch einen Energieeffizienz-Experten oder einen zusätzlich zu diesem beauftragten Dritten erbracht werden. Wird ein Dritter beauftragt, sind die durch ihn erbrachten Leistungen durch einen Energieeffizienz-Experten auf Plausibilität hinsichtlich der sachlichen Richtigkeit zu prüfen und das Ergebnis dieser Prüfung zu dokumentieren. Hinsichtlich der Einbindung des Energieeffizienz-Experten gelten die Vorgaben der Nummer 9.3."