Kann ein Kaminbauer innerhalb der EU eine Fachunternehmererklärung ausstellen, ohne in der deutschen Handwerkskammer eingetragen zu werden?
Wenn er über eine gleichwertige Eignung verfügt, ist das möglich und auch bei Förderprogrammen zulässig. Voraussetzung ist in der Regel, dass Rechnungen und Nachweise in deutscher Sprache erstellt werden. Ohne den genauen Hintergrund zu kennen, ist eine fundierte Aussage in diesem Fall leider jedoch nicht möglich.