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Expertenrat

Können wir die Fachunternehmererklärung korrigieren lassen, wenn eine wichtige Bestätigung fehlt?

Frage von Helge B. am 06.03.2023 

Wir haben im Juni 2022 unsere Ölheizung durch eine Pelletheizung ersetzt. Der Tank wurde mit Nachweis fachgerecht entsorgt. Auf der Fachunternehmererklärung wurde das Kreuz für die fachgerechte Entsorgung der Ölheizung nicht gesetzt. Kann ich das nachträglich setzten lassen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Bestätigung ist Voraussetzung für die attraktivere Förderung bzw. für den Erhalt des Heizungs-Tausch-Bonus. Haben Sie einen Nachweis für die fachgerechte Entsorgung (Rechnung oder Entsorgungsnachweis), empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem Fachhandwerker zu sprechen. Dieser kann die Fachunternehmererklärung korrigieren oder neu ausstellen, um die fehlende Bestätigung zu ergänzen.

Haben Sie den Verwendungsnachweis bereits eingereicht, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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