Bei unserer Sanierung wurde in Eigenregie eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verbaut. Der SHK-Betrieb, der auch die Heizung getauscht hat, hat nach Abschluss der Arbeiten die Umsetzung kontrolliert und für korrekt befunden. Zur Einreichung der Materialkosten bei der BAFA im Rahmen unserer Einzelmaßnahmen wird eine Fachunternehmerbescheinigung benötigt. Gibt es für Lüftungsanlagen einen Vordruck? Falls nicht, was muss in einer Fachunternehmererklärung enthalten sein?
Uns ist kein amtlicher Vordruck bekannt. Wichtig ist aber, dass der Fachhandwerker die Maßnahme kurz beschreibt und bestätigt, dass die Vorgaben des BEG eingehalten sind. Alternativ zu einem selbst erstellten Schreiben können Sie auch die Vorlage des Bundesfinanzministeriums zum Steuerbonus für die Sanierung verwenden, und ESanMV an der entsprechenden Stelle durch BEG-EM-Richtlinie ersetzen bzw. letzteres ergänzen.