Wir haben eine Wärmepumpe einbauen lassen. Vertraglich ist nicht geregelt, dass die Fachfirma nach Fertigstellung eine Fachunternehmererklärung ausfüllt. Haben wir dennoch ein Recht auf die Fachunternehmererklärung? Was ist, wenn der Fachunternehmer die Erklärung gar nicht ausfüllen kann, da er weiß, dass die Energieeffizienz nicht ausreichend ist? Haftet der Fachunternehmer dann für den Verlust der Förderung?
Wenn die Förderbarkeit nicht vereinbart wurde, haftet der Auftraggeber nicht. Entscheidend sind hier also die individuellen vertraglichen Gegebenheiten, die eine Rechtsexperte aus Ihrer Region für Sie prüfen kann.
Ansonsten ist das Ausfüllen der Fachunternehmererklärung für die BEG-Förderung oder den Steuerbonus nicht problematisch. Nach § 96 im Gebäudeenergiegesetz ist ein Nachweis (Unternehmererklärung) Pflicht für alle, die Arbeiten geschäftsmäßig durchführen.