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Expertenrat

Wie weise ich dem Finanzamt nach, dass neue Fenster und Türen den Förderanforderungen entsprechen?

Frage von A. P. am 10.06.2021 

Haustür und Fenster aus 1970 wurden ohne Energieberater 2020 ausgetauscht. Das Finanzamt fordert nun eine "Bescheinigung für die beantragten energetischen Maßnahmen". Was soll ich tun?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Den Nachweis erbringen Sie mit einer Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Finanzverwaltung. Diese ist von dem Fachhandwerksbetrieb auszufüllen, der die Maßnahme durchgeführt hat. Hier finden Sie das Muster der Fachunternehmererklärung zum Download.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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