Haustür und Fenster aus 1970 wurden ohne Energieberater 2020 ausgetauscht. Das Finanzamt fordert nun eine "Bescheinigung für die beantragten energetischen Maßnahmen". Was soll ich tun?
Den Nachweis erbringen Sie mit einer Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Finanzverwaltung. Diese ist von dem Fachhandwerksbetrieb auszufüllen, der die Maßnahme durchgeführt hat. Hier finden Sie das Muster der Fachunternehmererklärung zum Download.