Ich möchte meine 220 m2 große Fassade verkleiden. Die Fassade ist schon gedämmt worden bei dem letzten verputzen. Ist nun trotzdem notwendig, diese nochmal zu dämmen?
Nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Sie immer dann dämmen, wenn Sie eine Fassade von außen verkleiden oder den Putz erneuern. Das gilt jedoch nicht, wenn die Außenwand nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist. Trifft Letzteres in Ihrem Fall zu, weil Sie die Fassade bereits nach EnEV oder GEG gedämmt haben, müssen Sie die Maßnahme nicht noch einmal durchführen. Ein Energieberater aus Ihrer Region stellt das schnell fest und gibt eine verbindliche Antwort. Ohne weitere Informationen ist das aus der Ferne leider nicht möglich.
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