Wir haben vor, unsere Fassade von oben herab bis Oberkante Fenster des Erdgeschosses mit einer hinterlüfteten Stülpholzverschalung zu verkleiden. Nun stellt sich mir die Frage, ob es Sinn ergibt, unter die Verkleidung eine 5 cm Dämmung mit zu verarbeiten. Der untere Teil des Hauses würde ungedämmt bleiben. Entsteht hierdurch eine Schimmelgefahr?
Wichtig ist, dass die Dämmung auf der Fassade aufliegt und kein Luftspalt zwischen Haus und Dämmung bleibt. Erfüllen Sie diese Vorgabe, können Sie die Fassade problemlos von außen dämmen. Der untere Teil des Gebäudes wird dadurch nicht "schlechter" als jetzt. Es geht zwar Wärme verloren, aber nicht mehr als zuvor. Die Schimmelgefahr sollte dadurch also nicht steigen.
Bitte beachten Sie: Bringen Sie Platten oder Verschalungen an der Außenseite der Fassade an, greift die Dämmpflicht des Gebäudeenergiegesetzes (§ 48 i. V. m. Anlage 7 GEG) und Sie müssen einen U-Wert von 0,24 W/m²K erreichen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Dämmung technisch nicht möglich ist oder dann, wenn die Außenwand nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist.
Wir empfehlen, das Vorhaben mit einem Energieberater aus Ihrer Region zu besprechen. Dieser prüft auch, ob Sie die GEG-Vorgaben zur Dämmung der Fassade erfüllen und ob Sie sogar die Vorgaben zur Förderung der Fassadendämmung erreichen.