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Expertenrat

Muss ich die Fassade bei einer Sanierung dämmen, wenn diese bereits von innen gedämmt wurde?

Frage von Reinhold J. am 06.02.2023 

Ein Ende 90 erworbenes Haus wurde in den 70/80-er Jahren mit einer Innendämmung (Rigips mit 2 cm Styropor) versehen. Eine nachträgliche Außendämmung würde wohl dem Mauerwerk schaden. Greift in diesem Fall überhaupt die gesetzliche Vorgabe der Außendämmung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die im GEG geregelte Pflicht zur Dämmung der Fassade greift nicht, wenn die Außenwand nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist. Abhängig von der Art des Gebäudes und dem Aufbau der Wände ist es möglich, dass dieser Passus in Ihrem Fall zur Anwendung kommt und Sie auch bei einer Putzerneuerung etc. keine besonderen Pflichten erfüllen müssen.

Darüber hinaus gibt es Ausnahmen, wenn die geforderten Maßnahmen technisch oder wirtschaftlich nicht möglich sind. Ein Energieberater aus unserer Experten-Datenbank oder der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes prüft und bestätigt das.

Möchten Sie mehr als 10 Prozent der Bauteilfläche sanieren (Dämmung, Verkleidung, Putzerneuerung etc.) und von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen, wenden Sie sich an die für das GEG verantwortliche Stelle in Ihrem Bundesland.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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