Muss eine Fassadendämmung gemäß EnEV erfolgen, wenn alle Fenster der Fassade erneuert werden oder können die Maßnahmen Fassadenerneuerung/ Fenstererneuerung getrennt betrachtet werden?
Nach § 9 und Anlage 3 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung werden Maßnahmen an Fenstern und Fassaden getrennt betrachtet. Das heißt, die Fassade muss nicht gedämmt werden, wenn allein die Fenster getauscht werden. Die Anforderungen gelten immer dann, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fensterflächen tauschen.
Im Beitrag "Das schreibt die EnEV 2014 für Fenster und Dachfenster vor" erklärt Matthias Dörr, was dabei zu beachten ist.
Wichtig zu wissen ist, dass das Gebäude durch die neuen Fenster auch dichter wird. Dabei kann weniger Luft auf natürlichem Wege zirkulieren und eventuell anfallende Feuchtigkeit wird nicht mehr richtig abgeführt. Um hier Schäden zu vermeiden, muss ein Lüftungskonzept erstellt werden. Was das ist, erklärt Claus Händel im Beitrag "Wann braucht man ein Lüftungskonzept bei der Sanierung?".
Denken Sie auch daran, dass die neuen Fenster von der KfW auch gefördert werden. Alles Wichtige dazu erklärt Dipl.-Ing. Alexander Neumann im Beitrag "Förderung für neue Fenster und Dachfenster".