Wird auch die Fassadendämmung von Mietshäusern von der KFW gefördert?
Ja. Für die Fassadendämmung in Mietshäusern und Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten bekommen Sie Mittel über das Programm 152 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dabei gibt es ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 Prozent. Wichtig ist, dass die neuen Außenwände durch die Dämmung einen U-Wert von 0,20 W/m²K erreichen.
Die Beantragung muss vor dem Beginn der Baumaßnahme erfolgen. Hat ein Experte der Energie-Effizienz-Experten-Liste die Bestätigung zum Antrag (BzA-ID) gegeben, erfolgt die Antragstellung über eine Bank.
Die wichtigsten Informationen zum Thema haben wir Ihnen im Beitrag "Förderung für die Fassadendämmung" zusammengestellt.
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