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Expertenrat

Halten wir die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes mit der geplanten Dämmung ein?

Frage von Andreas  W. am 18.02.2023 

Wir möchten straßenseitig eine gedämmte Schieferfassade anbringen lassen. Hier die Spezifikationen, die, wir vom Dachdecker erhalten haben:

  • Lieferung und Montage einer Traglattung 4/6 cm inkl. Dämmung mit einer Steinwollplatte Fixrock 40 mm (oder gleichwertige Dämmung) und einer diffusionsoffenen Unterspannbahn. Die Traglattung wird waagerecht auf dem vorhandenen Fachwerk mit geeigneten Befestigungsmitteln angebracht und ggf. ausgeglichen (Anpassung an die Nachbarfassade und an den vorhandenen Schiefergiebel)
  • 70,00 lfm Lieferung und Montage einer Konterlattung zur Hinterlüftung 4/6 cm Befestigung auf der Traglattung
  • 40,00 m² Lieferung und Montage einer Schalung 24/160 mm Befestigung eben und waagerecht auf der Konterlattung als Schieferunterkonstruktion
  • Verlegung einer Schlagregensperre auf der Schalung (diffusionsoffen) inkl. Anarbeitung und Verklebung an den Fensterlaibungen
  • 40,00 m2² Fläche mit 20 x 20 mm Schieferplatten (Qualität entsprechend der verwendeten Schieferplatten an der Giebelseite) eindecken, Befestigung mit verzinkten Schieferstiften/Schrauben inklusive Fenstereinfassung, Übergang Nachbar, Anschluss Giebel und inkl. Anarbeitung Sparren

Werden damit die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung eingehalten und ist das sinnvoll, was dort uns genannt wurde?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das Gebäudeenergiegesetz fordert bei der Fassadendämmung einen U-Wert von 0,24 W/m²K, wenn Sie die an beheizte Räume angrenzende Fassade dämmen oder von außen verkleiden. Voraussetzung ist, dass die Sanierung mindestens 10 Prozent der Bauteilfläche (gesamte Fassadenfläche des Hauses) betrifft. Handelt es sich um ein Denkmal, ist eine starke Dämmung technisch nicht möglich oder erfüllt die bestehende Fassade bereits alle Anforderungen energiesparrechtlicher Vorschriften von 1984, gibt es Ausnahmen. In diesen Fällen können Sie vom geforderten U-Wert abweichen.

Ohne das Gebäude und die entsprechenden Randbedingungen zu kennen, ist eine fundierte Aussage auf Ihre Frage aus der Ferne leider nicht möglich. Mit der geplanten Dämmung erreichen Sie einen U-Wert von 0,75 bis 0,6 W/m²K (abhängig vom Aufbau der bestehenden Wand). Sind die aufgeführten Ausnahmen nicht anwendbar, erfüllen Sie die Anforderungen des GEG mit der geplanten Konstruktion nicht.

Wir empfehlen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser kann die örtlichen Gegebenheiten begutachten, eine verbindliche Aussage treffen und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge unterbreiten.

Übrigens: Vergleichsangebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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