Wir bauen ein Haus mit einem Keller, der gegen drückendes Wasser geschützt ist. Laut Vorschrift müssen die Dämmplatten dazu vollflächig verklebt werden. Was genau bedeutet in diesem Zusammenhang "vollflächig"? Reicht es aus, wenn die Kelleraußenwand vollständig mit Kleber bedeckt ist und die Dämmplatte angedrückt wird? Oder bedeutet vollflächig, dass sowohl Kelleraußenwand wie Dämmplatte mit Kleber vollständig bedeckt sind? Gibt es dazu gesetzliche Vorgaben?
Bei drückendem Wasser bringen Experten die Perimeterdämmung im Keller mit dem folgenden Ablauf an. Zunächst grundieren sie die Kellerwand mit einer Bitumengrundierung. Auf dieser tragen Experten anschließend die Bitumendickbeschichtung oder die bitumenfreie Dickbeschichtung vollflächig auf. Mit dieser Dickebeschichtung streichen sie daraufhin auch die Dämmplatten vollflächig ein, bevor Fachhandwerker dieser bündig mit versetzten Stößen an der Außenwand anbringen. Bei drückendem Wasser werden die Plattenfugen und -stöße außerdem auch verspachtelt.
Da Fehler in der Ausführung teure Folgeschäden nach sich ziehen können, empfehlen wir Ihnen die Unterstützung durch einen Handwerker aus Ihrer Region.