Ich habe meine Fertighausfassade, die aus Eternitplatten besteht, vor 20 Jahren mit Klinkerriemchen verkleidet. Durch einen Sturmschaden ist jetzt ein Teil der Klinkerwand abgebrochen. Ich möchte die Fassade wieder mit den gleichen Klinkerriemchen reparieren lassen. Ist es erlaubt, die Eternitplattenfassade wieder mit den Klinkerriemchen zu überdecken?
Es gibt einige Ausnahmen, bei denen die Energieeinsparverordnung nicht greift. So zum Beispiel dann, wenn Sie weniger als 10 Prozent der Fassadenfläche sanieren oder reparieren. Darüber hinaus müssen Sie auch dann nichts weiter beachten, wenn die Außenwand unter Einhaltung der energiesparrechtlichen Vorschriften vom 01. Januar 1984 errichtet oder saniert wurde. Wurde Ihr Haus nach diesem Zeitpunkt gebaut, ist davon auszugehen, dass diese Ausnahme greift.
Greift keine der Ausnahmen, fordert Anlage 3 Nr. 1 der EnEV eine Dämmung, wenn auf der Außenseite Bekleidungen in Form von Platten oder plattenartigen Bauteilen oder Verschalungen sowie Mauerwerks-Vorsatzschalen angebracht werden. Die Klinkerriemchen fallen unter diese Definition, wodurch sie theoretisch dämmen müssten.
Da es sich hier lediglich um Reparaturen handelt und die Fassadenplatten weiterhin am Haus bleiben, können Sie auch eine Befreiung wegen unbilliger Härte nach § 25 der EnEV beantragen.
Wichtig zu wissen ist, dass die Länder selbst für den Vollzug der EnEV verantwortlich sind. Eine rechtssichere Auskunft bekommen Sie daher nur von der für die EnEV verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.