Ich wollte mal fragen wo das steht mit der 10% Regelung bei Fassaden 2016, was beachtet werden muss und welche neuen Gesetze es gibt.
Neue Regelungen zu Fassadendämmung gibt es 2016 nicht. Wird die Fassade gedämmt, müssen die Anforderungen der EnEV 2014 eingehalten werden, das gilt auch, wenn der Putz komplett abgeschlagen und erneuert wird.
Die 10-Prozent-Regelung (so genannte Bagatellgrenze) gilt nicht nur für die Fassade, sondern für alle Bauteile, an denen Reparaturen durchgeführt werden. Sie finden die Regelung direkt in der EnEV, § 9, Absatz 3.