Wir haben ein Haus saniert und dafür neue Fenster bei einer Firma bestellt. Es sollten moderne 2‑fach verglaste Fenster werden. Wir wollten nicht energetisch sanieren, das Haus hat ein D im Energieausweis. Und dreifache Verglasung hätte vielleicht zu Schimmel geführt. Die Firma hat ein Angebot gemacht und den Ug mit 1.1 angegeben. Kein Uf und kein Uw. Nach dem Einbau habe ich zu den Fenstern das Datenblatt bekommen, auf dem ein Uw von 1.4 steht. Damit sind die Fenster nicht GEG-konform. Nun die Frage: Ist es problematisch? Sollte die Firma GEG-konforme Fenster verbauen? Hätten sie mich davor unterrichten sollen?
Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als 10 Prozent der jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes verändern. Auch bei Sonderverglasung oder Scheibentausch sind höhere Werte zulässig.
Trifft keine dieser Ausnahmen zu, ist die Maßnahme nicht GEG-konform. Abhängig von Auftrag und Vertrag handelt es sich dabei vermutlich um einen Sachmangel, den die ausführende Firma beheben muss.
Ohne die Gegebenheiten vor Ort im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage dazu aus der Ferne leider nicht möglich. Aus diesem Grund empfehlen wir, das Vorhaben mit einem Sachverständigen aus Ihrer Region zu besprechen. Dieser prüft die Ausführung. Er ordnet den Fall richtig ein und hilft, eventuelle Regressansprüche durchzusetzen.