Wir haben im Jahr 2021 ein Gebäude mit Flachdach (Kaltdach mit 5 cm Heraklith + 2 x 4 cm Glaswolle über der Schalung & Vertäfelung) erworben. Laut unserem Energieberater liegt der Energiebedarf bei 95 kWh/m². Wir wollen nun eine PV-Anlage auf dem Dach installieren und später auf eine Wärmepumpe umsteigen, aus diesem Grund haben wir einen lokalen Dachdecker gebeten, unser Flachdach für die nächsten 20 Jahre sicher dicht zu haben. Der Dachdecker möchte uns nun dazu zwingen, unser Flachdach für ca. 80.000 bis 100.000 € zu dämmen, was wir für absolut unwirtschaftlich halten, wie sehen Sie das?
Nach Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetzes sind Sie zum Dämmen verpflichtet, wenn Sie eine Abdichtung, die das Gebäude flächig wasserdicht abdichtet, durch eine neue Schicht gleicher Funktion (bei Kaltdachkonstruktionen einschließlich darunter liegender Lattungen) ersetzen.
Die Dämmpflicht greift nicht, wenn:
Ob Sie den Ausnahmetatbestand erfüllen, kann nur ein Energieberater vor Ort auf Basis der erreichten U-Werte beurteilen. Wurde das Gebäude nach 1983 errichtet, ist das in der Regel sehr wahrscheinlich und Sie müssen nicht zusätzlich dämmen. Besteht keine Dämmpflicht, trifft der Energie-Effizienz-Experte auch eine Aussage zur Wirtschaftlichkeit der Flachdachdämmung. Aus der Ferne ist das leider nicht fundiert möglich.