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Expertenrat

Wir planen eine Flachdachsanierung. Müssen wir unser Dach gemäß EnEV neu dämmen?

Frage von Atania B. am 16.09.2019 

Ich bin heute im Internet auf Ihren Artikel und Ihre Werbung aufmerksam geworden. Wir sind Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses, welches über ein Flachdach verfügt. Wir suchen nach einem Experten, der uns konkret und verbindlich eine Aussage zur EnEV 2014 gibt. Unser Haus wurde nach 1983 mit den damaligen Energievorschriften erstellt. Wir möchten wissen, ob wir bei einer eventuellen Dachsanierung verpflichtet sind, die neuen Energieverordnungen einzuhalten oder ob für unser Flachdach die „Ausnahme“ gem. EnEV 2014 Abs. 5 gilt.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich fordert die EnEV in § 9 und Anlage 3 die Dämmung, wenn Sie am Flachdach eine Abdichtung, die flächig (zum Beispiel mit geschlossenen Nähten und Stößen) das Gebäude wasserdicht abdichtet, durch eine neue Schicht gleicher Funktion ersetzen oder das Dach komplett neu aufbauen. Ausnahmen bestehen, wenn:


  • die Sanierung weniger als 10 Prozent der Gesamtfläche betrifft
  • die Abdichtung bestehen bleibt und durch eine zusätzliche Schicht ergänzt wird, die allein jedoch nicht ausreichend wäre
  • das Dach unter Einhaltung der energiesparrechtlichen Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert wurde

In dem von Ihnen beschriebenen Fall greift die letztgenannte Ausnahme und eine Dämmpflicht besteht nicht.

Ohne das Gebäude zu kennen, können wir Ihnen aus der Ferne leider keine rechtlich verbindliche Antwort geben. Da die Bundesländer mit den Anforderungen der EnEV unterschiedlich umgehen können, empfehlen wir Ihnen zur Sicherheit den Kontakt zur entsprechenden Stelle, die in Ihrem Land für die Einhaltung der EnEV verantwortlich ist.


Kommentare

Atania B.

Sie sind total schnell und präzise. 1000 Dank für diese Information. Ich werde Sie weiterempfehlen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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