Ich bin heute im Internet auf Ihren Artikel und Ihre Werbung aufmerksam geworden. Wir sind Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses, welches über ein Flachdach verfügt. Wir suchen nach einem Experten, der uns konkret und verbindlich eine Aussage zur EnEV 2014 gibt. Unser Haus wurde nach 1983 mit den damaligen Energievorschriften erstellt. Wir möchten wissen, ob wir bei einer eventuellen Dachsanierung verpflichtet sind, die neuen Energieverordnungen einzuhalten oder ob für unser Flachdach die „Ausnahme“ gem. EnEV 2014 Abs. 5 gilt.
Grundsätzlich fordert die EnEV in § 9 und Anlage 3 die Dämmung, wenn Sie am Flachdach eine Abdichtung, die flächig (zum Beispiel mit geschlossenen Nähten und Stößen) das Gebäude wasserdicht abdichtet, durch eine neue Schicht gleicher Funktion ersetzen oder das Dach komplett neu aufbauen. Ausnahmen bestehen, wenn:
In dem von Ihnen beschriebenen Fall greift die letztgenannte Ausnahme und eine Dämmpflicht besteht nicht.
Ohne das Gebäude zu kennen, können wir Ihnen aus der Ferne leider keine rechtlich verbindliche Antwort geben. Da die Bundesländer mit den Anforderungen der EnEV unterschiedlich umgehen können, empfehlen wir Ihnen zur Sicherheit den Kontakt zur entsprechenden Stelle, die in Ihrem Land für die Einhaltung der EnEV verantwortlich ist.
Sie sind total schnell und präzise. 1000 Dank für diese Information. Ich werde Sie weiterempfehlen.