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Expertenrat

Darf mein Gasanbieter den Flüssiggastank wieder aus der Erde ausgraben, wenn der Vertrag endet?

Frage von Kurt H. am 20.06.2026 

Ich habe einen Lessing-Gastank von der Fa. Tyczka. Es handelt sich um einen Erdtank. Die Fa. Tyczka hat gemeint, der Tank muss ausgebaut werden, was eigentlich baulich nicht möglich ist. Was kann ich tun, wenn sich Tyczka querstellt und auf Demontage besteht?

Ich dachte mir, ich mache meinen Gaszulauf zur Uhr zu, dann habe ich nur die Kosten für Tankleasing, aber keinen Gasverbrauch mehr. Ist das möglich?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da die Firma Tyczka Eigentümerin der Tankanlage ist, kann sie auch die Herausgabe bzw. die Demontage verlangen, wenn der Vertrag ausläuft. Das ist rechtens und üblich bei Miet-/Leasingverträgen von Gastanks. Ob Sie den Tank gegen Zahlung der Mietgebühr in der Erde belassen dürfen, können wir nicht beurteilen. Das hängt von den Vertragsbedingungen und der Kulanz der Firma ab. Unter Umständen ist es auch möglich, den Tank abzukaufen. Stiftung Warentest hat dazu hilfreiche Informationen und Tipps veröffentlicht, welche Optionen Eigentümer dabei haben.

Benötigen Sie den Tank nicht mehr zur Lagerung von Flüssiggas und können ihn vom Anbieter kaufen, könnten Sie ihn fachgerecht reinigen lassen und fortan als Regenwassertank nutzen. 

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