Wie muß ich den Förderungsantrag für eine neue Haustür stellen?
Der Einbau einer neuen Haustür kann entweder als Energieeffizienzmaßnahme (KfW-Programm 430) oder zum Einbruchschutz (KfW-Programm 455) gefördert werden. Während bei beiden Programmen 10 % der Kosten bezuschusst werden und der U-Wert der neuen Tür maximal 1,3 W/m²K betragen darf, muss die Tür für das Förderprogramm 455 (Einbruchschutz) außerdem mindestens der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 entsprechen.
In beiden Fällen ist die Förderung vor dem Beginn der Maßnahmen zu beantragen. Informationen über den Ablauf haben wir hier zusammengestellt.