Ich habe letztes Jahr 2023 einen Antrag über eine BEG Einzelmaßnahme "Dachdämmung" gestellt mit förderfähigen Kosten über 60.000 €. Anfang dieses Jahres (2024) habe ich eine weitere Förderung zur Fassadendämmung beantragt über ebenfalls 60.000 € förderfähige Kosten. Ich werde beide Maßnahmen dieses Jahr (2024) umsetzen und abschließen.
Soweit ich verstanden habe, gelten die maximalen förderfähigen Kosten pro Kalenderjahr und Antragsstellung und damit unabhängig vom Umsetzungszeitraum. D.h. auch wenn ich beide Maßnahmen in diesem Jahr umsetze und abschließe, kann ich mit einem Gesamtzuschuss über 24.000 € (inkl. iSFP Bonus) für beide Einzelmaßnahmen rechnen. Liege ich da richtig oder überschreite ich die maximalen förderfähigen Kosten pro Kalenderjahr?
Die förderbaren Kosten werden pro Kalenderjahr in der entsprechenden Höhe vergeben. Relevant ist dabei der Antragszeitpunkt. Wann Sie die Maßnahmen ausführen, spielt keine Rolle. Beachten Sie aber, dass das inzwischen nicht mehr für die Heizungsförderung gilt. Hier stehen die förderbaren Kosten nur noch einmalig zur Verfügung. Bei der Förderung von Maßnahmen am Gebäude (z. Bsp. Förderung der Dämmung), bekommen Sie die 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr außerdem nur mit einem individuellen Sanierungsfahrplan. Ohne iSFP liegen die förderbaren Kosten hier bei 30.000 Euro pro Wohneinheit.