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Expertenrat

Welche Kosten sind förderbar, wenn wir den Anschluss an ein Wärmenetz fördern lassen möchten?

Frage von Alexander R. am 25.04.2026 

In unserer Kommune wird gerade geprüft, ob ein Wärmenetz realisierbar ist. Wir als Grundstückseigentümer wollen vorab prüfen, welche Kosten hier förderfähig sind. Werden hier die Erdarbeiten für den Leitungsgraben auf meinem Grundstück, die notwendige Kernbohrung, die Kosten der Rohrleitung, Wärmeübergabestation gefördert? Falls ein neuer Pufferspeicher und neue Heizkörper angeschafft werden, sind diese auch förderfähig? Werden die förderfähigen Kosten auch erhöht, wenn es sich um ein Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten handelt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der anrechenbaren Kosten ist dabei von der Anzahl der Wohneinheiten abhängig. Bei zwei Wohnungen können Sie dabei 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Zudem können Sie unter Umständen den Klimageschwindigkeits- und den Einkommensbonus für eine Wohneinheit beantragen. Welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind, erklären wir im Beitrag zur Förderung der Heizung.

Geht es um den Anschluss an ein Wärmenetz, sind unter anderem die nachfolgend aufgeführten Leistungen förderbar:


  • Förderfähig sind die für den Anschluss oder die Erneuerung des Anschlusses notwendigen Maßnahmen und Komponenten (insb. Rohrleitungen und Übergabestation) ausschließlich auf dem Grundstück des anzuschließenden Gebäudes.
  • Umfeldmaßnahmen im/am Gebäude (Heizflächen, Wärmespeicher etc.)

Einen Überblick der förderbaren Kosten finden Sie im "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen". Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine  .

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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