In unserer Kommune wird gerade geprüft, ob ein Wärmenetz realisierbar ist. Wir als Grundstückseigentümer wollen vorab prüfen, welche Kosten hier förderfähig sind. Werden hier die Erdarbeiten für den Leitungsgraben auf meinem Grundstück, die notwendige Kernbohrung, die Kosten der Rohrleitung, Wärmeübergabestation gefördert? Falls ein neuer Pufferspeicher und neue Heizkörper angeschafft werden, sind diese auch förderfähig? Werden die förderfähigen Kosten auch erhöht, wenn es sich um ein Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten handelt?
Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der anrechenbaren Kosten ist dabei von der Anzahl der Wohneinheiten abhängig. Bei zwei Wohnungen können Sie dabei 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Zudem können Sie unter Umständen den Klimageschwindigkeits- und den Einkommensbonus für eine Wohneinheit beantragen. Welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind, erklären wir im Beitrag zur Förderung der Heizung.
Geht es um den Anschluss an ein Wärmenetz, sind unter anderem die nachfolgend aufgeführten Leistungen förderbar:
Einen Überblick der förderbaren Kosten finden Sie im "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen". Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine .