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Expertenrat

Worauf beziehen sich die 60.000 Euro an förderbaren Kosten bei der BAFA-Förderung?

Frage von Philip  S. am 13.09.2022 

Wie werden die 60.000 Euro pro Jahr der BAFA berechnet? Abgeschlossene Maßnahmen oder genehmigte Projekte von der BAFA? Aktuell gestaltet es sich so, dass die BAFA die komplette Heizungssanierung für 50.000 genehmigt hat. Jedoch kommt die Wärmepumpe nicht bei. Voraussichtlich werden die Abschlussarbeiten Anfang 2023 stattfinden. Und wir somit auch dort die Abschlussrechnung bekommen zum Einreichen. Kann ich in 2023 trotzdem die vollen 60.000 Euro erneut ausschöpfen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Fördermittel für Kosten von bis zu 60.000 Euro beantragen. Neue Anträge dürfen Sie dabei auch dann stellen, wenn vorher beantragte Fördervorhaben noch nicht abgeschlossen sind.


Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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