Überall liest man was anderes zum Thema BEG EM. Mit iSFP Bonus sind es ja 60 000 € pro WE, zu max. 20% bezuschusst. Zählen die 60.000 € jetzt pro Jahr wie 2022 oder sind das die maximalen förderfähigen Kosten für die WE und alle Maßnahmen (außer Heizung), die unabhängig vom Jahr der Beantragung sind? Im Merkblatt wurde ja der Passus mit „pro Jahr“ gestrichen. Sehr verwirrend. Danke für eure Einschätzung.
Das ist tatsächlich verwirrend, da für Heizungen und Maßnahmen am Gebäude unterschiedliche Regelungen gelten. Wir geben einen Überblick:
Das heißt: Die förderbaren Kosten für Maßnahmen am Gebäude stehen pro Kalenderjahr zur Verfügung, die förderbaren Kosten zur Förderung der Heizung nur einmalig.
Nachlesen können Sie das im Punkt 8.3 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Die förderfähigen Ausgaben können im Wege der Zuschussförderung – für Maßnahmen nach Nummer 5.1, 5.2, 5.4 und 5.5 pro Gebäude und Kalenderjahr (unabhängig von der Anzahl gestellter Anträge), für Maßnahmen nach Nummer 5.3 pro Gebäude insgesamt (unabhängig vom Zeitraum und unabhängig von der Anzahl gestellter Anträge) – bis zur Höhe der folgenden Höchstbeträge gefördert werden (Höchstgrenze). "