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Expertenrat

Kann ich die förderbaren Kosten zur Förderung von Maßnahmen am Gebäude pro Kalenderjahr ausreizen?

Frage von Dennis Z. am 12.03.2026 

Überall liest man was anderes zum Thema BEG EM. Mit iSFP Bonus sind es ja 60 000 € pro WE, zu max. 20% bezuschusst. Zählen die 60.000 € jetzt pro Jahr wie 2022 oder sind das die maximalen förderfähigen Kosten für die WE und alle Maßnahmen (außer Heizung), die unabhängig vom Jahr der Beantragung sind? Im Merkblatt wurde ja der Passus mit „pro Jahr“ gestrichen. Sehr verwirrend. Danke für eure Einschätzung.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist tatsächlich verwirrend, da für Heizungen und Maßnahmen am Gebäude unterschiedliche Regelungen gelten. Wir geben einen Überblick:


  • Für Maßnahmen am Gebäude gilt ohne iSFP: 30 000 Euro förderbare Kosten pro WE und Kalenderjahr zu maximal 15 % Förderung
  • Für Maßnahmen am Gebäude gilt mit iSFP: 60 000 Euro förderbare Kosten pro WE und Kalenderjahr zu maximal 20 % Förderung (Voraussetzung: Maßnahme im iSFP enthalten)
  • Für Maßnahmen an der Heizung: Förderbare Kosten gestaffelt je nach Anzahl der Wohneinheiten (30.000 € für 1. WE + je 15.000 € für 2. bis 6. WE + je 8.000 € ab 7. WE) nur einmal zu beantragen mit 30 bis 70 % Zuschuss.

Das heißt: Die förderbaren Kosten für Maßnahmen am Gebäude stehen pro Kalenderjahr zur Verfügung, die förderbaren Kosten zur Förderung der Heizung nur einmalig. 


Nachlesen können Sie das im Punkt 8.3 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Die förderfähigen Ausgaben können im Wege der Zuschussförderung – für Maßnahmen nach Nummer 5.1, 5.2, 5.4 und 5.5 pro Gebäude und Kalenderjahr (unabhängig von der Anzahl gestellter Anträge), für Maßnahmen nach Nummer 5.3 pro Gebäude insgesamt (unabhängig vom Zeitraum und unabhängig von der Anzahl gestellter Anträge) – bis zur Höhe der folgenden Höchstbeträge gefördert werden (Höchstgrenze). "

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