Ich werde immer wieder mit Anfragen zu Gebäudenetzen konfrontiert und stecke aktuell fest, weil ich den passenden FAQ-Teil nicht finde. Gebäudenetz neu bauen.
Teil 1 Wärmepumpe
Bisher ging ich davon aus, dass die Anzahl der über das Gebäudenetz versorgten WE als Grundlage für die förderfähigen Kosten dient. Z.Bsp.: 4 Gebäude mit je 4 We = 12 We
1. We 30000 E
2-6 We 15000 E
Ab 7. We 8000 E
BAFA-Aussage dazu:
WP wird dem Gebäude zugerechnet, welches am nächsten dran ist.
Das sind bei 4 We
1. We 30000 E
2-4 We je 15000 E
Also 90.000 E für 12 We (Bzw. bis zu 100 WE)
Weiß jemand, wo das nachzulesen ist?
Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen wird anhand der Anzahl der anzuschließenden Gebäude (Neubauten, die ggf. langfristig mit angeschlossen werden sollen, sind nicht als Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen) und der versorgten Wohneinheiten (WE) bzw. bei Nichtwohngebäuden anhand der versorgten Nettogrundfläche (NGF) berechnet. Entsprechend ist bei der Antragstellung auch die Gesamtzahl der WE bzw. die Summe der NGF anzugeben (siehe FAQ 2.3)."
Dass ergibt auch mehr Sinn. Denn bei einem großen Gebäudenetz blieben dann kaum Kosten für die Wärmeerzeugung übrig. Beachten Sie, dass Sie auch Kosten von den Anschlüssen an das Gebäudenetz auf den Antrag zur Errichtung übertragen können. Dazu müssen alle Fördermittel über das BAFA beantragt werden. Außerdem benötigen Sie dazu ein spezielles Formular, das bei allen Anträgen mit hochzuladen ist.
Im FAQ heißt es dazu weiter: "Für jedes Bestandsgebäude, welches mit Wärme versorgt wird, ist ein separater Antrag zu stellen. Eine Übertragung von förderfähigen Ausgaben ist nur an den Errichter bzw. Betreiber des Gebäudenetzes und nur innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat nach Zuwendungsbescheid und erst nach Eingang aller betroffenen Anträge beim BAFA möglich. Der Übertrag erfolgt ausschließlich vom Antrag „Anschluss an ein neu zu errichtendes Gebäudenetz“ an den Antrag „Errichtung oder Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes“.
Das Formular „Übertrag der förderfähigen Ausgaben“ (BAFA Homepage) ist mit der Antragstellung Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes bei allen involvierten Anträgen mit hochzuladen."