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Expertenrat

Welche Kosten sind bei der Förderung einer Sanierung mit Dachausbau anrechenbar?

Frage von Kristin H. am 12.09.2024 

Bei der Sanierung eines Wohnhauses zum Effizienzhaus 55 wird im Zuge der Sanierung eine 2. Wohneinheit hinzukommen. Das Dachgeschoss wird aufgestockt, mit Zugang über ein vorhandenes Treppenhaus. Welche förderfähigen Kosten sind für die 240.000 € möglich? Sind es nur die energetisch bedingten Kosten (plus Umfeld) wie bei einer Sanierung? Oder können auch die Kosten für die Aufstockung (z.B. Innenwände, zusätzliches Bad und Elektrik für die neue WE) mit aufgenommen werden? Nach meiner Interpretation wären folgende Umfänge förderfähig: für den Bestand nur die energetisch bedingten Kosten. Für die Erweiterung alle Kosten analog einem Neubau-Effizienzhaus.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist korrekt. Allerdings ist die Aufstockung nicht als Sanierung förderbar, wenn allein im Ausbau eine neue Wohneinheit entsteht. Möchten Sie Fördermittel für die Dachaufstockung beantragen, kommt daher nur die KfW-Neubauförderung infrage. Für die Sanierung können Sie hingegen die BEG-WG-Förderung in Anspruch nehmen.

Anders verhält es sich, wenn Sie mit dem Dachgeschossausbau eine bereits bestehende Wohnung erweitern. In diesem Fall ist die gesamte Sanierung inkl. Umbau als Sanierung förderbar und Sie können die anfallenden Kosten bei der Förderung berücksichtigen.

Einen Überblick gibt das Infoblatt über förderbare Kosten und Leistungen. Letztlich prüft der Energieberater alle Ausgaben individuell und bestätigt gegenüber der KfW, dass diese anrechenbar sind.

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