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Expertenrat

Können wir die förderbaren Kosten verdoppeln, wenn wir Maßnahmen aus einem Antrag auf zwei Jahre verteilen?

Frage von Martina S. am 04.02.2023 

Wir haben 2022 einen Antrag bei der BAFA gestellt und jetzt im Januar unseren Zuwendungsbescheid erhalten. Der Bewilligungszeitraum ist bis Januar 2025 festgesetzt. Wir haben zwei Wohneinheiten und können deshalb 120.000 € pro Kalenderjahr an förderfähigen Kosten einreichen.

Unsere beantragten Maßnahmen übersteigen allerdings in der Summe diesen Betrag.
Ist es möglich, dass wir nun dieses Jahr die Maßnahmen an der Gebäudehülle machen lassen und die Rechnungen einreichen und nächstes Jahr dann erst die Heizung austauschen lassen?

Wir würden aber keine neuen Fördergelder mehr beantragen, sondern unseren bestehenden Bescheid hernehmen. Können wir diesen jetzt trotzdem auf die zwei Jahre verteilen, um jedes Jahr die 60.000 €/Kalenderjahr auszuschöpfen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nein, das ist leider nicht möglich. Denn Sie können pro Kalenderjahr Zuschüsse für Kosten von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit beantragen. Um die Summe zu verdoppeln, müssten Sie die Heizungsförderung stornieren und in diesem oder im nächsten Jahr erneut beantragen. Ändert sich an der Maßnahme nichts, ist dabei einer Sperrfrist von sechs Monaten einzuhalten.

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