Welche Kosten sind bei der Förderung der Heizung anrechenbar, wenn wir die Technik selbst kaufen und verwandte die Heizung einbauen? Wir planen eine Erneuerung unserer Heizungsanlage (Austausch alter Ölheizung zur Gashybridheizung mit Primärnutzung eines Holzvergasers). Eine Förderung der BAFA erfolgt dann auf den Nettobetrag des Angebotes der Fachfirma oder nur auf die Biomasseanlage/Holzvergasers prozentual (10 % Austausch Ölheizung + 30 % Biomasseanlage)?
Wäre es auch möglich, die Modernisierung in Eigenleistung durch fachkundige Verwandtschaft durchzuführen und das Material über einen Heizungs-Online-Anbieter selber zusammenzustellen? Würde es dann auf die Materialliste die Förderung geben?
Förderfähig sind die Brutto-Kosten (inklusive Mehrwertsteuer), die sich aus der Rechnung des Fachhandwerkers ergeben. Anrechenbar sind dabei die Kosten der neuen Wärmeerzeuger inkl. Montage, Zubehör und sonstige Umfeldmaßnahmen. Auch die Demontage und Entsorgung der Altanlage wird gefördert.
Weiterhin können Sie die Heizung und das benötigte Zubehör selbst kaufen und die angefallenen Kosten bei der Förderung angeben. Finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen Sie jedoch nur für die gewerbliche Durchführung der Arbeiten. Führt ein Verwandter die Arbeiten aus, muss es sich um einen Fachbetrieb handeln, der für seine Leistungen eine Rechnung ausstellt. Denn diese dient als Nachweis für die Einbindung eines Fachbetriebes zur Förderung der Gasheizung.
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