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Expertenrat

Wie können wir die förderfähigen Kosten nach der Antragstellung nach oben korrigieren?

Frage von Jakob R. am 18.11.2021 

Wie können die förderfähigen Kosten nach Zugang des Fördermittelbescheides erhöht werden (noch innerhalb der Monatsfrist)? Muss/Kann ein neuer Antrag für dasselbe Vorhaben mit erhöhten förderfähigen Kosten gestellt werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Haben Sie den Fördermittelbescheid erhalten, bleibt Ihnen ein Monat Zeit, um die maximale Förderhöhe zu ändern. Möglich ist das durch einen schriftlichen Widerspruch mit Unterschrift des Antragstellers oder Bevollmächtigten. Verpassen Sie diesen Zeitpunkt, müssen Sie die geringere Förderung akzeptieren oder den Förderantrag zurückziehen und neu stellen. Beantragen Sie die Mittel erneut für die gleiche Maßnahme, greift dann allerdings eine 6-monatige Sperrfrist. Um danach Fördermittel beantragen zu können, dürfen Sie mit der Sanierung noch nicht begonnen haben.

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