Gibt es Fördermöglichkeiten für eine Balkonsanierung, wenn nur der Balkon saniert wird; also keine Fassadendämmung durchgeführt wird?
Für die Förderung einer Balkonsanierung gibt es generell drei Möglichkeiten. Eine Erste ist die Förderung im Rahmen der Fassadensanierung. Wird diese mit einer neuen Dämmung versehen, können die Kosten der Balkonsanierung angerechnet werden. Je nach Programm erhöht das den Zuschuss oder den Kredit.
Eine zweite Möglichkeit ist die Förderung zur Barrierereduzierung. Hier gibt die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) Kredite oder Zuschüsse, wenn der Balkon barrierefrei erschlossen wird. Dabei lassen sich Durchgänge verbreitern oder vorhandene Schwellen abbauen.
Weitere Informationen zu diesen Programmen gibt Dipl.-Ing. Alexander Neumann im Beitrag "KfW-Förderung für die Balkonsanierung".
Kommen beide Varianten nicht infrage, können Sie die Handwerkerkosten der Maßnahme steuerlich geltend machen. Bei anrechenbaren Ausgaben von maximal 6.000 Euro lassen sich dabei 20 Prozent, also 1.200 Euro von der Steuer absetzen. Wie das funktioniert, erklärt Dipl.-Ing. Alexander Neumann im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".