Genügt es, als Eigentümer zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Wärmepumpen-Förderung, den 1. Wohnsitz im Objekt zu haben, aber bereits vor Fertigstellung nur noch den 2. Wohnsitz dort zu haben?
Entscheidend ist immer die Situation zum Antragszeitpunkt – diese müssen Sie der KfW auch nachweisen. Was im Anschluss daran passiert, wirkt sich in aller Regel nicht auf die Förderung aus. Sind Sie unsicher, empfehlen wir Ihnen, den Fall direkt mit den Experten der KfW zu besprechen. Auf diese Weise beugen Sie Formfehlern vor und riskieren nicht, Fördermittel zu verlieren.
Wichtig zu wissen: Für die Förderung der Wärmepumpe spielt der Wohnsitz keine Rolle. Wichtig ist hier nur, dass Sie Eigentümer sind. Der Wohnsitz im Haus ist aber Voraussetzung, um den Einkommens- und/oder den Klimageschwindigkeits-Bonus beantragen zu können.
Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Heizung.