Kann ich nachträglich Zuschüsse für mein Gas-Brennwertgerät beantragen, auch wenn es Ende 2020 eingebaut wurde?
Nein, das ist leider nicht möglich. Fördermittel für die Gasheizung sind immer vor der Vergabe von Liefer- oder Leistungsverträgen zu beantragen. Eine Ausnahme stellen die Steuerboni für die Sanierung oder für Handwerksleistungen dar. Diese beantragen Sie nachträglich über Ihre Steuererklärung. Sofern diese für das Jahr 2020 noch nicht abgeschlossen ist, können Sie diese Möglichkeit noch nutzen.
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