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Expertenrat

Wie sind die Zuschüsse für eine Sole-Wasser-Wärmepumpe gestaffelt und wer ist zuständig für die Förderung?

Frage von Siegfried  C. am 03.04.2015 

Sole-Wasser-Wärmepumpe Austausch: Wie sind die Zuschüsse gestaffelt und wer ist zuständig?
 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wenn Sie Ihre Heizung erneuern und auf eine Sole-Wasser-Wärmepumpe umsteigen wollen, können Sie eine Förderung über das Marktanreizprogramm (MAP) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) erhalten. Für die BAfA-Förderung reichen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Wärmepumpe den Förderantrag, die vom Installateur ausgefüllte Fachunternehmererklärung sowie die detaillierte Rechnung in Kopie beim BAfA ein.

Zusätzlich gibt es Fördermittel von der KfW, die sich mit der BAfA-Förderung kombinieren lassen: Im Programm „167 Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit“ erhalten Sie einen Kredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit für die Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien. Die KfW-Förderung müssen Sie allerdings rechtzeitig vor der Sanierung beantragen – hier wenden Sie sich normalerweise an Ihre Hausbank. Wenn die Bank bereit ist, Ihr Sanierungs-Vorhaben zu unterstützen, gibt sie den Antrag an die KfW weiter und leitet nach Bewilligung den Kredit an Sie einfach durch.

Die BAfA-Förderung besteht aus einer Basis- und eine Zusatz-Förderung. Es müssen verschiedene technische Bedingungen eingehalten werden. So ist eine Förderung über das Marktanreizprogramm bei Sole-Wasser- Wärmepumpen erst ab einer Jahresarbeitszahl 3,8 möglich. Eine Liste der förderfähigen Wärmepumpen finden Sie auf der BAfA-Homepage. Die BAfA Basisförderung für Sole/Wasser-Wärmepumpe bis 10 kW beträgt 4.000 Euro, für jedes weitere kW kommen noch 120 Euro hinzu. Wenn zusätzlich zur Wärmepumpe ein neuer Pufferspeicher mit einem Mindestvolumen vom 30l/kW installiert wird, dann gibt es einen Speicherbonus von 500 Euro. Auch für die Kombination mit einer Solarthermie-Anlage gibt es einen Bonus von 500 Euro. Alle Details haben wir im Expertentipp Förderung für die Wärmepumpe zusammengefasst.

Pflicht für die KfW-Förderung ist, dass ein Sachverständiger aus der Liste der Energieeffizienz-Experten des Bundes die Sanierung plant und die Antragsunterlagen für den Kredit ausfüllt. Lesen Sie in unserem Expertentipp, Wie Sie die KfW-Förderung richtig beantragen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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