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Expertenrat

Kann ich die Fenster schon bezahlen, obwohl ich noch keinen Zuwendungsbescheid habe?

Frage von Günter G. am 05.12.2022 

Mein Antrag ist bereits am 20.9.22 bei Ihnen eingegangen. Hiernach habe ich die Fenster bestellt und diese wurden geliefert und eingebaut. Frage: Darf ich die Fenster jetzt bezahlen oder muss ich Ihre Genehmigung erst abwarten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ihre Frage richtet sich sicher an das BAFA, den Fördergeber für die Förderung zum Fenstertausch. Hier ist es so, dass Sie Liefer- und Leistungsverträge nach der Antragstellung auf eigenes Risiko vergeben und bezahlen dürfen. Ob Sie die Förderung tatsächlich erhalten, erfahren Sie jedoch erst, wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten. Aktuell hat das BAFA hier sehr lange Bearbeitungszeiten.

Wir empfehlen, das weitere Vorgehen mit Ihrem Energieberater zu besprechen. Denn dieser muss die Kosten prüfen und die Einhaltung der Förderbedingungen mit einem technischen Projektnachweis (TPN) gegenüber dem BAFA bestätigen. Den Nachweis können Sie jedoch erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides einreichen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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