Ich habe bei Instagram ein Real entdeckt, in dem erläutert wird, dass im Rahmen der BAFA-Einzelmaßnahmen die Förderung nicht nur 20 % (15% + 5 % bei iSFP) betragen kann, sondern 32,5 % bei erheblich sanierungsbedürftigen Bauteilen. Ist das wahr?
Quelle: @villaverde_1927 (Instagram)
Reel vom 07.12.25 - ist im Profil direkt oben als erstes angepinnt - geht los ab Sekunde 28
Nein, das stimmt so leider nicht. Im Video werden ein paar Punkte vermischt und falsch wiedergegeben.
Die Fördersätze sind in der BEG-EM-Richtlinie definiert. Genauer unter Punkt 8.4.1 der Richtlinie. Hier heißt es bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: "Für Maßnahmen nach Nummer 5.1 beträgt der Fördersatz 15 Prozent." sowie "Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP und wird diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, so erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche 5 Prozentpunkte (iSFP-Bonus)."
Mehr Förderung gibt es nur bei Maßnahmen an der Heizung. Hier liegt die Basis-Förderung bei 30 Prozent. Hinzu kommen verschiedene Boni, mit denen die Förderrate aktuell bis zu 70 Prozent betragen kann.
Hinzu kommt eine Förderung in Höhe von 50 Prozent für Fachplanung und Baubegleitung. Nimmt man beides zusammen, also Förderung der Hülle und Förderung der Baubegleitung, kommt man theoretisch auf einen höheren Fördersatz. Dieser setzt sich dann aber aus unterschiedlichen Kosten und Fördersätzen zusammen. Dass es eine Extra-Förderung für stark sanierungsbedürftige Bauteile gibt, ist nicht korrekt.
Einen Überblick geben wir in der Rubrik "Förderung". Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" sowie im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.