Expertenrat

Kann sich im Angebot etwas ändern, nachdem ich einen Zuwendungsbescheid bekommen habe?

Frage von Pascal  K. am 15.03.2023 

Kann / darf sich im Angebot etwas ändern, nachdem der Zuwendungsbescheid erteilt ist, wenn die baulichen Gegebenheiten plötzlich anderes zulassen als geplant? Beispielsweise Fußbodenheizung statt Heizkörper?

Konkret: Höhe der Fördersumme wird nicht überschritten, es wird jedoch Fußbodenheizung statt Heizkörper gewählt.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist kein Problem, sofern Sie die im Antrag angegebenen Kosten nicht anheben (Ausnahme: innerhalb der Widerspruchsfrist möglich). Sie können die gesamte Maßnahme auch umplanen und eine andere Heizung einsetzen, sofern diese ebenfalls förderbar ist. Auch dann würden Sie die Förderung in der beantragen Höhe bekommen.

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