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Expertenrat

Kann ich Fördermittel für den altersgerechten Badumbau nachträglich noch beantragen?

Frage von Ilse M. am 26.07.2020 

Ich habe aus Unkenntnis und Überforderung einen KfW-Zuschuss in Höhe von 1.680,00 Euro für den altersgerechten Umbau vom Bad abgelehnt. Das war am 16.11.2016. Ist unser Anspruch jetzt verfallen oder haben wir noch eine Chance, diesen Betrag zu erhalten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sofern die Arbeiten bereits begonnen oder abgeschlossen wurden, können Sie die Fördermittel für den barrierefreien Badumbau leider nicht mehr nutzen. Denn sowohl Zuschüsse als auch Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau müssen Sie vor dem Beginn der Sanierung beantragen.


Steht die Badsanierung noch aus, können Sie die Fördermittel erneut beantragen. Zur Auswahl stehen Ihnen dabei die Programme 455-B (10 Prozent Zuschuss) und 159 (Darlehen) der KfW. Während Sie die Zuschussförderung vor dem Beginn der Sanierung über das KfW-Zuschussportal beantragen müssen, stellen Sie den Antrag zur Darlehensförderung über Ihre Hausbank.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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