Wir haben Fernwärme (Privathaushalt), wohnen im Saarland, in Saarlouis. Die Fernwärme bietet uns nun eine neue Übergabestation zum Preis von 2.000 Euro an. Der sekundäre Anschluss muss dazu dann auch erneuert werden, hierzu fallen etwa Kosten in Höhe 4.500 Euro, dieses Angebot beinhaltet auch einen hydraulischen Abgleich.
Um hier einen Zuschuss zu erhalten, benötigt man einen Energieberater, der in der DENA-Liste eingetragen ist? Oder wie ist hier der Ablauf? Leider sind die Richtlinien sehr, sehr umfangreich. Wenn ich einen Energieberater beauftrage, kostet dies ja auch Geld, sodass der Zuschuss möglicherweise dann für den Energieberater aufgebracht werden muss, was im Endeffekt dann ja sinnlos ist oder gibt es noch einen Zuschuss für die Beauftragung eines Energieberaters?
Geht es um den Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, können Sie den Antrag zur Förderung der Heizung über die KfW stellen. Hier genügt eine Bestätigung zum Antrag von Ihrem Fachhandwerker. Ein Energieberater ist nicht erforderlich. Diesen benötigen Sie nur, wenn Sie ein neues Gebäude- oder Wärmenetz errichten oder ein bestehendes umbauen möchten.
Wie Sie die Förderung für den Anschluss an ein Wärmenetz richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".