Ich habe über meinen Energieberater 2025 form- und fristgerecht alle BAFA-Anträge gestellt. Es wurde ein BAFA-Antrag "Außenhülle" gestellt. Es sind noch nicht alle, der Förderung unterliegende Maßnahmen abgeschlossen, es werden aber die Fördermittel zur Auszahlung gebraucht, um die Sanierung fortzuführen.
Kann daher bereits mit den anteilig vorliegenden Rechnungen eine BAFA-Auszahlung erfolgen?
Das ist leider nur dann möglich, wenn Sie verschiedene Anträge für die Maßnahmen gestellt haben. Gibt es nur einen Antrag, müssen Sie zunächst alle Maßnahmen abschließen, bevor Sie einen neuen Antrag stellen können. Alternativ wäre es möglich, auf einen Teil der Förderung zu verzichten. Sofern Sie mit den Maßnahmen noch nicht begonnen haben, könnten Sie Fördermittel für identische Maßnahmen infolge einer Stornierung nach einer Sperrfrist von 6 Monaten erneut beantragen.