Meine Frau und ich haben Nießbrauchrecht für unser Einfamilienhaus. Eigentümer sind unsere beiden Töchter. Wenn wir einen Förderantrag bei der KfW stellen wollen, muss dieser auf beide Töchter laufen oder reicht es, wenn eine der beiden den Antrag stellt?
Hier genügt es auch, wenn eine der beiden den Förderantrag zur Heizungsförderung stellt. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.